Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung. Das Wohnungseigentum geht nach Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung durch Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch an ebendiesen über. Es hat zur Folge, dass man als Wohnungseigentümer Sondereigentum an der Wohnung hat, einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Grundstück, Gemeinflächen etc.) und Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft wird.
Vor allem das Zusammentreffen unterschiedlicher Interessen der Wohnungseigentümer in der Eigentümergemeinschaft führt dabei nicht selten zu Streit – über Kleinigkeiten (Hausordnung etc.) oder über Themen, die erhebliche finanzielle Auswirkungen für alle Wohnungseigentümer haben (Dachsanierung, Heizungsmodernisierung etc.) .
Deswegen beraten wir Sie zu allen Fragen des WEG-Rechts. Künftigen Wohnungseigentümern beantworten wir vor der Anschaffung einer Eigentumswohnung Fragen im WEG-Recht oder analysieren die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümer beraten wir u. a. im Hinblick auf die Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung (z. B. Umbaumaßnahmen, Entlastung der Hausverwaltung etc.), kümmern uns um die Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft und setzen Ihre Rechte bei Bedarf auch vor Gericht effizient durch.