In einem Mietverhältnis gibt es immer wieder einmal Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über die Art und den Umfang der gegenseitigen Verpflichtungen.

Ausstehende Miete oder überfällige Reparaturen in der Mietwohnung, Schönheitsreparaturen vor dem Auszug, Eigenbedarf, eine Mieterhöhung oder auch eine Mietminderung und nicht zuletzt die Nebenkostenabrechnung: Punkte, an denen Mieter und Vermieter naturgemäß unterschiedlicher Auffassung sein können, gibt es viele.

Wenn Streit mit dem Mieter oder Vermieter droht, gilt deswegen für beide Seiten, sich von einem Rechtsanwalt für Mietrecht bzw. Fachanwalt für Mietrecht kompetent, mit Erfahrung, dem richtigen Augenmaß und einer abgestimmten Taktik beraten zu lassen. Gerade weil das Mietrecht stark von der Rechtsprechung geprägt ist und sich damit ständig im Wandel befindet, ist das notwendig, um die eigenen Rechte (und Pflichten) zuverlässig einschätzen zu können. Und nur wer seine Rechte und Pflichten im Mietrecht sicher kennt, kann Risiken einer Auseinandersetzung mit der Gegenseite richtig einschätzen.

Damit Sie im Mietrecht keine unnötige Auseinandersetzung mit Ihrem Mieter bzw. Vermieter riskieren, beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen im Mietrecht – selbstverständlich immer unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung! Und lässt sich eine rechtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, streiten wir natürlich auch vor Gericht für Ihr Recht. Sprechen Sie uns gerne an!

Gerade in München ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt: Häufig machen Vermieter von ihrem Recht zur Eigenbedarfskündigung gebrauch, um eine Mietwohnung neu belegen zu können. Das kann vollkommen berechtigt sein, wenn der Eigentümer oder Angehörige (z. B. Eltern, Ehepartner (in Trennung), Enkel etc.) die Mietwohnung nutzen wollen! Wollen Vermieter diesen Weg allerdings gehen, um bei neuen, nichtangehörigen Mietern eine höhere Miete zu verlangen, ist das rechtlich problematisch.

Aus diesem Grund gilt es die klaren gesetzlichen Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung zu prüfen – für Eigentümer oder Mieter. Denn beispielsweise lauern in der Praxis etliche Fallstricke für die (formelle) Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung. Andererseits muss faktisch tatsächlich Eigenbedarf vorliegen, um sich darauf berufen zu können.

Wollen Sie als Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen? Sind Sie als Mieter von einer solchen Kündigung betroffen? Sprechen Sie uns gerne an! Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und setzen wenn nötig Ihre rechtliche Position mit Nachdruck vor Gericht durch.

Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt Mietverträge über Wohnraum unter besonderen Schutz. Deswegen ist die Kündigung eines Wohnraummietvertrages grundsätzlich nur möglich, wenn ein besonderer Grund dafür vorliegt. Eine Kündigung, um eine Mieterhöhung im neuen Mietverhältnis zu erzielen, ist deswegen unwirksam und auch ein befristeter Mietvertrag über Wohnraum ist nur in engen rechtlichen Grenzen möglich.

Mieterschutz wird in Deutschland also großgeschrieben, kennt aber auch Grenzen. Denn der Vermieter muss über sein Eigentum im Rahmen der Gesetze frei verfügen können. Deswegen kann ein Mietvertrag über Wohnraum nur beendet werden, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag massiv verletzt (ausbleibende Mietzahlungen) oder wenn ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Kündigung besteht, z. B. bei Eigenbedarf oder einer anstehenden Sanierung („wirtschaftliche Verwertung“).

Wurde Ihnen als Mieter einer Wohnung gekündigt? Oder wollen Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Kündigung aussprechen? Sprechen Sie uns gerne an! Wir prüfen die Rechtslage in Ihrem konkreten Fall und unterstützen Sie, Ihre Rechte auch vor Gericht durchzusetzen bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Vermieter nutzen gerne Mietvertragsformulare oder Mustermietverträge. Bei allem praktischen Nutzen solcher Vertragsmuster führt eine fehlende fachliche Prüfung dieser Verträge nicht selten dazu, dass einzelne Regelungen oder ganze Teile eines Mietvertrags unwirksam sind. Die Folge: Es gilt an dieser Stelle das gesetzliche Mietrecht, oftmals deutlich zum Vorteil des Mieters.

So führen beispielsweise starre Renovierungsklauseln in Wohnraum-Mietverträgen seit einigen Jahren wegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel! Und auch die zeitliche Befristung von Mietverträgen über Wohnraum ist seit etlichen Jahren nicht mehr möglich, wenn nicht z. B. ein Befristungsinteresse des Vermieters besteht, z. B. wegen geplanter Eigennutzung, bei geplanten Bau- oder Sanierungsmaßnahmen etc.

Um zu verhindern, dass in Ihrem Mietvertrag Klauseln zu finden sind, die von vorherein unwirksam sind und diese damit Unklarheit im Mietverhältnis verursachen oder beispielsweise aus einem vermeintlich befristeten Mietvertrag ein unbefristetes Mietverhältnis machen, prüfen wir Ihren Mietvertrag. Ob Vermieter oder Mieter: Sprechen Sie uns darauf an! Unser Spezialist für Mietrecht klärt Sie umfassend über Risiken und Chancen Ihres (künftigen) Mietvertrages auf.

Mieterhöhungen sind – gerade in München – immer wieder ein Thema. Dabei zeigen die gesetzlichen Bestimmungen, die als „Mietpreisbremse“ bezeichnet werden, wie wichtig die Höhe des Mietpreises auf den angespannten Wohnungsmärkten geworden ist. Aus ebendiesem Grund wird im Geltungsbereich eines qualifizierten Mietspiegels wie z. B. in München heftig um Mieterhöhungen gestritten: Vermieter müssen sich an gesetzliche Grenzen halten. Gleichzeitig gilt aber, dass nicht jede Mieterhöhung unzulässig ist, weil die Mieten in München ohnehin hoch sind.

Für Mieter und Vermieter gilt es deswegen, sich mithilfe eines Fachmannes für Mietrecht einen Überblick zu verschaffen, ob eine Mieterhöhung im Einzelfall, z. B. abhängig von Baujahr, Größe der Mietwohnung, zulässig ist – darüber gibt in München u. a. der Mietspiegel Auskunft. Und nicht zuletzt müssen formelle Voraussetzungen bei einem Mieterhöhungsverlangen eingehalten werden, damit eine Mieterhöhung wirksam ist. Das kann für Vermieter, aber auch Mieter von Bedeutung sein.

Wollen Sie die Miete für Ihre Mietwohnung erhöhen? Sind Sie als Mieter von einer Mieterhöhung betroffen? Sprechen Sie uns gerne an! Wir klären für Sie die Rechtslage und setzen uns bei Bedarf auch vor Gericht für Ihr Recht ein!

Geht in einer Mietwohnung etwas kaputt, das mit der Wohnung vermietet wurde (Türscharnier Einbauschrank, Ofenthermostat etc.), sorgt das häufig für Meinungsverschiedenheiten darüber, wer die Kosten für solche Reparaturen tragen muss: Mieter oder Vermieter? Und bis zu welchem Betrag muss der Mieter Kleinreparaturen übernehmen?

Außerdem enthält nahezu jeder Mietvertrag über Wohnraum Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die dem Mieter (Streichen etc.) auch während der Mietdauer Verpflichtungen auferlegen. Teils ist das zulässig, teilweise sind derartige Regelungen schlichtweg unwirksam, falls Sie „starr“ sind oder den Mieter überfordern. Das hat zur Folge, dass der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich bleibt und der Mieter sie oft nicht einmal beim Auszug ausführen muss.

Gleichzeitig ist die Rechtsprechung in diesen Bereichen für Laien kaum mehr zu überblicken, der Rat eines Rechtsanwalts für Mietrecht bzw. Fachanwaltes für Mietrecht umso wichtiger, für Mieter und Vermieter. Sprechen Sie uns deshalb gerne an, wenn Sie Fragen zu Kleinreparaturen oder Schönheitsreparaturen haben. So vermeiden Sie unnötigen Streit mit Ihrem Mietvertrags-Partner oder kommen mit unserer Unterstützung zu Ihrem Recht – auch vor Gericht.

Wird ein Mietverhältnis über Wohnraum gekündigt, wird die Mietkaution von Vermietern nicht selten als „Hebel“ genutzt, um Streitigkeiten mit dem Mieter z. B. über Schönheitsreparaturen im Keim zu ersticken. Gerade bei hohen Kautionssummen – wie oft in München! – ist das Einbehalten der Kaution durch den Vermieter für Mieter oft ein finanzielles Problem und damit probates Druckmittel. Andererseits dient die Mietkaution in gewissem Umfang natürlich dem Schutz des Vermieters vor finanziellen Schäden, wenn der Mieter z. B. eine Mietwohnung unrenoviert oder verwüstet hinterlässt. Damit ist auch das Einbehalten der Kaution grundsätzlich gerechtfertigt, wenn ein Mieter seinen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen ist.

Aber unter welchen Voraussetzungen darf der Vermieter die Kaution aus dem Mietvertrag einbehalten? Wann muss er sie zurückzahlen? Diese und andere Fragen zum Thema Mietkaution beantworten wir Ihnen gerne – sprechen Sie uns gerne direkt darauf an! Und sollte es erforderlich sein, klagen wir auf Rückzahlung der Mietkaution.

Ihr Ansprechpartner
Tobias Eulitz

freier Mitarbeiter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht
Fachanwalt für WEG-Recht

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