Das Erbrecht regelt für den Fall des Todes einer Person sehr genau, was mit dem Nachlass dieser Person geschehen soll. Dieses „gesetzliche Erbrecht“ regelt einen Erbfall aber nicht immer im Sinne des Erblassers. Sich mit professioneller anwaltlicher Unterstützung Gedanken über den eigenen Nachlass zu machen und ggfs. die Gestaltung des eigenen „letzten Willens“ aktiv in die Hand zu nehmen, ist deshalb in nahezu jeder Lebensphase sinnvoll.
Aber das Erbrecht sorgt nach einem Erbfall auch immer wieder für Auseinandersetzungen zwischen Erben. Dann kann anwaltlicher Rat helfen, die Situation für alle Beteiligten zufriedenstellend und einvernehmlich zu lösen oder in streitigen Auseinandersetzungen unter Erben die eigenen Rechte im Zusammenhang mit einem Erbfall (z. B. Pflichtteil) effektiv durchzusetzen.
Wir beraten und unterstützen Sie deswegen in allen Fragen des Erbrechts und unterstützen Sie z. B. bei der Erstellung Ihres Testaments, gerne auch zusammen mit Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner. Erben beraten und vertreten wir außerdem in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, außergerichtlich oder vor dem Nachlassgericht. Nicht zuletzt unterstützen wir Sie auch, indem Sie einen unserer Rechtsanwälte als Testamentsvollstrecker einsetzen können, damit Ihrem letzten Willen wirklich Rechnung getragen wird.