Mit dem Verkehrsrecht kommt nahezu jeder früher oder später in Berührung – als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger z. B. wenn man in einen Unfall verwickelt wird, wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes geblitzt wurde oder vermeintlich Fahrerflucht begangen hat. Von einem „Knöllchen“ bis hin zur Strafbarkeit wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr ist dabei im Verkehrsrecht alles an rechtlichen Folgen denkbar.

Vor allem für Pendler und Berufskraftfahrer können Probleme im Verkehrsrecht neben rechtlichen Folgen aber auch erhebliche Konsequenzen für Privatleben und Beruf haben, z. B. wenn der Führerschein in Gefahr ist und damit auch arbeitsrechtliche Probleme entstehen können.

Gerade in solchen Fällen – aber auch in allen anderen Fällen, in denen Sie mit dem Verkehrsrecht in Konflikt geraten – ist zeitnahe, kompetente anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Haben Sie eine „Verkehrsrechtsschutz“, übernimmt diese Versicherung in vielen Fällen dabei sogar die Kosten anwaltlicher Beratung und ggfs. Ihre anwaltliche Vertretung vor Gericht, z. B. nach einem Unfall oder wenn Ihr Führerschein wegen zu vielen Punkten in Flensburg auf dem Spiel steht.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Sie deshalb nicht nur in allen Fragen des Verkehrsrechts – wir unterstützen Sie auch bei der Einholung einer Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sprechen Sie uns gerne auch darauf an!

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde oder einen Unfall verschuldet hat, hat oft nicht nur mit mehr oder weniger schweren Verletzungen zu kämpfen. Zeitgleich haben Unfallbeteiligte mit etlichen rechtlichen Problemen zu kämpfen: Schadensersatz für Schäden am eigenen Fahrzeug, Schadensersatzansprüche der Gegner, Schmerzensgeld oder Schmerzensgeldansprüche und nicht zuletzt die Kommunikation mit Versicherungen.

Nach einem Unfall ist anwaltliche Unterstützung genau aus diesen Gründen enorm wichtig. Die Unterstützung eines Anwaltes mit Erfahrung im Verkehrsrecht und in der Unfallabwicklung sorgt dafür, dass Unfallbeteiligte zu ihrem Recht und Geld kommen und z. B. nicht auf Kosten für einen Mietwagen „sitzen bleiben“ bzw. irgendeinen Sachverständigen oder eine bestimmte Werkstatt aufgezwungen bekommen.

Deswegen kümmern wir uns um Ihre Rechte nach einem Unfall. Wir kümmern uns von Anfang an und unabhängig davon, ob es um Schadensersatz bzw. Schadensregulierung geht, um Versicherungsfragen, um Schmerzensgeld oder um strafrechtliche Konsequenzen eines Unfalls (Körperverletzung etc.). Sprechen Sie uns gerne an!

Den Führerschein zu verlieren – zeitweise oder sogar dauerhaft – ist für viele Personen nur schwer vorstellbar. Denn der Führerschein bedeutet Beweglichkeit und Flexibilität, z. B. für Eltern. Vor allem für Pendler und noch mehr für Berufskraftfahrer (Lkw-Fahrer, Taxi-Fahrer, Paketboten etc.) ist der Führerschein aber viel mehr: Er ist Grundlage der wirtschaftlichen Existenz.

Droht ein befristetes Fahrverbot, soll die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden oder droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), gilt es deswegen rechtzeitig die Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Nur so ist es möglich, effizient gegen ein Fahrverbot oder die drohende Fahrerlaubnisentziehung vorzugehen oder auf die Eigenheiten einer MPU vorbereitet zu sein.

Deswegen beraten und vertreten wir Sie im Führerscheinrecht: zeitnah, effizient und mit viel Erfahrung. Wir sorgen mit allen rechtlichen Mitteln dafür, dass Sie Ihren Führerschein nicht abgeben müssen oder ein Fahrverbot so kurz wie möglich verhängt wird, wenn es nicht zu vermeiden ist. Sprechen Sie uns gerne an!

Nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht ist strafbar. Vor allem bei leichten Verkehrsverstößen, z. B. bei Verletzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), droht keine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, sondern „nur“ ein Bußgeld und eventuell „Punkte in Flensburg“. Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, für die man ein Bußgeld – oder umgangssprachlich ein „Knöllchen“ – erhalten kann, zählen Falschparken, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße, die Missachtung der Vorfahrt oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Ein Bußgeld für Verkehrsordnungswidrigkeit kann allerdings – je nach Schwere des Verstoßes – durchaus beachtlich ausfallen, zu viele Punkte in Flensburg gefährden letztlich den Führerschein. Auf die leichter Schulter nehmen sollte man vor allem größere Verkehrsordnungswidrigkeiten also nicht.

Wurde gegen Sie ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr oder „Punkte in Flensburg“ verhängt, klären wir zeitnah für Sie ab, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist (z. B. ob Messfehler bei Geschwindigkeitsverstößen gemacht wurden) und ob es sinnvoll ist gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen oder nicht. Sprechen Sie uns gerne an!

Ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht kann strafrechtliche Folgen haben, nicht nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Strafbar sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr und im öffentlichen Verkehr. Folge einer Verkehrsstraftat kann dann eine Geldstrafe, der Führerscheinentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe sein.

Problematisch dabei: Schon leichte Verkehrsverstöße können strafrechtliche Folgen haben. So kann man sich z. B. wegen Fahrerflucht strafbar machen, wenn man einem anderen Fahrzeug den Spiegel abfährt und weiterfährt, oder wegen fahrlässiger Körperverletzung, wenn sich ein Unfallgegner ein Schleudertrauma zuzieht. Außerdem kann Alkohol am Steuer als Trunkenheit im Verkehr strafbar sein, riskantes Fahren unter Umständen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Gegen Sie ermittelt die Staatsanwaltschaft, z. B. nach einem Unfall mit Verletzten, weil Sie mit Alkohol am Steuer „erwischt“ wurden oder weil Sie Regeln des Straßenverkehrs grob missachtet und so andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben? Dann vertreten wir Sie – von Beginn des Ermittlungsverfahrens an – wenn nötig bis zur Gerichtsverhandlung. Sprechen Sie uns gerne an!

Die eine Kfz-Versicherung gibt es nicht. Unter Kfz-Versicherung fasst man umgangssprachlich alle Versicherungen zusammen, die sich z. B. auf einen Pkw oder ein Motorrad beziehen. So zählt zu den Kfz-Versicherungen z. B. die Kfz-Haftpflicht, die Kasko-Versicherung (Teilkasko/Vollkasko) oder die Insassenunfallversicherung.

Kommt es zu einem Schaden am eigenen Fahrzeug, an Fahrzeugen anderer oder zu Personenschäden, zahlen Kfz-Versicherungen aber oft nicht oder nicht in dem Umfang, in dem sie bei einem Versicherungsfall zahlen müssten. Und das kommt nicht nur vor, wenn der Schaden tatsächlich nicht vom Versicherungsumfang erfasst ist: Auch bei Versicherungsfällen zahlen Versicherungen oft nicht oder nicht vollständig, schlichtweg um Geld zu sparen.

Zahlt Ihre Versicherung z. B. nach einem Unfall nicht oder nicht den Betrag, den sie laut Versicherungsvertrag zahlen müsste, ist es an der Zeit einen Anwalt einzuschalten, der sich mit den Leistungspflichten der Kfz-Versicherer auskennt und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung außergerichtlich und vor Gericht durchsetzt. Sprechen Sie uns gerne an!

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Rechtsanwältin Alice Werner
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