Kapitalanleger fühlen sich oft hinters Licht geführt, wenn ein Investment nicht den gewünschten Ertrag bringt oder noch schlimmer, wenn das investierte Geld nahezu komplett verloren ist. Zur persönlichen Enttäuschung und dem finanziellen Schaden gesellt sich dann oft ein lähmendes Gefühl der Ohnmacht: Denn nicht selten sieht man sich als Anleger in anschließenden Auseinandersetzungen institutionellen Beraterbanken oder großen Finanzdienstleistern gegenüber, und damit vermeintlich übermächtigen Gegnern.
Gerade aus diesem Grund ist es im Kapitalanlagerecht besonders wichtig Unterstützung von einem versierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, der mit den Besonderheiten dieser komplexen Rechtsmaterie bestens vertraut ist – in der rechtlichen Handhabung genauso wie in der prozessualen Realität.
Denn das Kapitalanlagerecht ist inhaltlich äußerst komplex, da die Lebenssachverhalte zu den Kapitalanlagegeschäften in vielerlei Hinsicht sehr unterschiedlich sind. Und nicht zuletzt ist das Kapitalanlagerecht – je nach Kapitalanlageprodukt – stark durch Einzelfallrechtsprechung geprägt.
In vielen Fällen ist in der Beratung im Kapitalanlagerecht festzustellen, dass die berühmte „Beraterbank“ oder der ach so eloquente „Finanzexperte mit geballtem Fachwissen“ Kunden aus provisionsgesteuertem Eigeninteresse nicht korrekt über alle Gefahren einer bestimmten Anlageform – oftmals bis hin zum drohenden Totalverlustrisiko! – aufgeklärt hat. Professionelle anwaltliche Unterstützung trägt in solchen Fällen effektiv dazu bei, den Schaden aus einem missglückten Investmentgeschäft möglichst gering zu halten. Im weiten Bereich des Kapitalmarktrechts befassen wir uns überwiegend mit der Haftung von Bankinstituten und Anlagevermittlern – zusammengefasst also mit der Haftung von Finanzdienstleistern und Finanzdienstleistungsunternehmen wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten und offenkundigen Beratungsfehlern („Falschberatung der Finanzdienstleister“).
Zögern Sie daher nicht, unsere Experten für Kapitalanlagehaftungsfälle zeitnah zu kontaktieren, wenn Sie „Opfer“ einer solchen Fehlberatung geworden sind! Denn im Zweifel laufen Verjährungsfristen, die es einzuhalten gilt. Denn sind Verjährungsfristen einmal abgelaufen, kann z. B. ein Anspruch auf Schadensersatz wegen offensichtlicher Fehlberatung gegen Ihren Berater nicht mehr durchgesetzt werden!
Im Kapitalanlagerecht beschränken wir uns nicht nur auf Beratungsleistungen und Vertretungen zu bestimmten Anlageformen oder in bestimmten Sachverhaltskonstellationen.
Wir beraten und unterstützen Sie auf Wunsch bei einer Vielzahl rechtlicher Probleme im Zusammenhang mit verschiedensten Anlageformen, wie beispielsweise bei Anlageformen von
- Immobilienbeteiligungen
- Unternehmensbeteiligungen
- Aktienfonds
- Schiffsfonds
- Containerfonds
- Rentenfonds
- Versicherungsfonds
- börsen- und nichtbörsennotierte Aktien
- Kapitallebensversicherungen
- sonstige Anlageformen
Dass sowohl das Prozessrisiko als auch das damit einhergehende Prozesskostenrisiko im Kapitalanlagerecht oft relativ hoch ist, ist uns als Rechtsanwälten mit viel Erfahrung in Kapitalanlagerechtsfällen durchaus bewusst. Deswegen legen wir großen Wert darauf, Prozess- und Kostenrisiken frühzeitig mit Ihnen zu besprechen, um die passende Strategie für Ihren Fall und Ihre persönliche Risikobereitschaft zu entwickeln.
Je nachdem, welches Vorgehen wir in Ihrem Fall als sinnvoll und ökonomisch vertretbar erachten, verhandeln wir nach einem sorgfältig erstellten Forderungsschreiben mit der Gegenseite zunächst außergerichtlich und dabei mit dem notwendigen Fachwissen.
Ist ein solches Vorgehen von vornherein nicht erfolgversprechend oder erscheint ein angemessener außergerichtlicher Vergleich von vornherein nicht möglich, setzen wir uns selbstverständlich auch bundesweit vor allen Zivilgerichten mit der erforderlichen Härte und Professionalität für Ihr Recht ein – wenn nötig sogar durch sämtliche Instanzen.
Haben Sie den Vorteil, noch über einen älteren Rechtsschutzversicherungsvertrag zu verfügen, der für Kapitalanlagehaftungsfälle keinen Risikoausschluss vorsieht, unterstützen wie Sie gerne auch bei der Beschaffung von Kostenschutz für die zur erwartenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren.
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