Der Dieselskandal oder auch Abgasskandal (vielerorts auch als Dieselgate bezeichnet) ist der wohl bisher größte Skandal für Fahrzeugeigentümer in der Bundesrepublik Deutschland.
Mittlerweile ist durch die zahlreichen Medienbeiträge bekannt, dass diverse Autohersteller von Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, um damit über viele Jahre die zulässigen Grenzwerte in verbotener Art und Weise zu manipulieren.
Diese Abschalteinrichtungen wurden bereits am 15. Januar 2013 durch eine EU-Verordnung der Europäischen Parlamentes verboten.
Trotz der Überwachungspflichten des Kraftfahrt-Bundesamtes wurde die vorbezeichnete Schummel-Software millionenfach in Fahrzeuge verbaut, welche anschließend an den Verbraucher veräußert wurden. Aufgedeckt wurde der Abgasskandal durch die amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA).
Laut Veröffentlichung der Environmental Protection Agency (EPA) erkennt die von VW (und auch von anderen Herstellern) installierte Software, die für die Abgaskontrollanlage zuständig ist, die Prüfungssituation. Die standardisierten Testsituationen sind durch ein „unnatürliches Fahrverhalten“ (hohe Raddrehzahlen ohne Bewegung des Fahrzeugs) erkennbar.
Bei diesen Bedingungen ist die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenig Stickoxide (NOx) entstehen. Im normalen Fahrbetrieb werden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher sind.
Seit der Aufdeckung des Abgasmanipulationen gab es zahlreiche Verfahren vor den deutschen Zivilgerichten, die bei nachfolgenden Fahrzeugen zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages mit Erstattung des Kaufpreises oder aber einer nicht unerheblichen Vergleichszahlung geführt haben: