Wer einen Schaden erleidet, für den ein anderer verantwortlich ist, will einen gerechten Ausgleich dafür erhalten. Zunächst einmal Ersatz für schadensbedingte Wertverluste, eine Kompensation für erlittene Schmerzen, womöglich auch Ausgleich für unfallbedingte Körpereinschränkungen (Invalidität) oder psychische Folgen eines traumatisierenden Ereignisses.
Eine Kompensation für all diese Positionen sieht das deutsche Recht in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeldzahlungen vor. Ob und in welcher Höhe aber ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld besteht, ist jedoch nicht immer leicht zu klären. Denn der Schadensersatzanspruch muss konkret beziffert, eine Schmerzensgeldtabelle zu Referenzurteilen im Zweifel korrekt angewendet und der konkrete Einzelfall vom Rechtsanwalt richtig bewertet werden. Nicht zuletzt müssen sämtliche Ansprüche mit Nachdruck gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung durchgesetzt werden.
Damit Sie nach einem traumatischen Schadensereignis sowohl zu Ihrem Recht als auch zu Ihrem Geld kommen, unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Schadensrechts – ganz gleich, ob es sich um einen Hundebissvorfall, körperliche Schäden wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder um Verletzungen nach einem körperlichen Angriff auf Sie handelt.
Wir klären für Sie, ob und gegen welchen Schädiger Ihnen Anspruch auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zustehen und – falls ja – in welcher konkreten Höhe. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch, Ihre Ansprüche inklusive Anwaltsgebühren vor Gericht durchzusetzen, wenn eine außergerichtliche Einigung mit dem Schädiger oder seiner Versicherung einmal nicht möglich ist. Sprechen Sie uns gerne an!