Probleme und Auseinandersetzungen mit Banken und Sparkassen haben – in welcher Form und gleich worum es geht – alle eines gemeinsam: Als Privatperson sieht man sich einem vermeintlich übermächtigen Gegner gegenüber, der Bank. Nicht selten werfen Privatleute deswegen zu früh die Flinte ins Korn und scheuen die direkte Auseinandersetzung mit ihrer Hausbank. Das ist unnötig. Denn das Bankrecht gibt Bankkunden wie Anlegern, Kreditnehmern und Darlehensnehmern, aber z. B. auch Bürgen etliche Rechte – auch und gerade gegenüber Banken.