Probleme und Auseinandersetzungen mit Banken und Sparkassen haben – in welcher Form und gleich worum es geht – alle eines gemeinsam: Als Privatperson sieht man sich einem vermeintlich übermächtigen Gegner gegenüber, der Bank. Nicht selten werfen Privatleute deswegen zu früh die Flinte ins Korn und scheuen die direkte Auseinandersetzung mit ihrer Hausbank. Das ist unnötig. Denn das Bankrecht gibt Bankkunden wie Anlegern, Kreditnehmern und Darlehensnehmern, aber z. B. auch Bürgen etliche Rechte – auch und gerade gegenüber Banken.

Damit Sie gegenüber Ihrer Bank nicht grundlos klein beigeben (müssen), wenn es einmal zu Unstimmigkeiten z. B. bei einem Kreditvertrag, Zahlungsabwicklungen oder auch im Rahmen der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung kommt, unterstützen wir Sie in allen Fragen des Bankrechts. Wir beraten Sie ausführlich, beispielsweise im Vorfeld von Vertragsunterzeichnungen (Kreditvertrag etc.), vertreten Sie in Vertragsverhandlungen mit Ihrer Bank und in außergerichtlichen Verhandlungen, um zielgerichtet zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Nicht zuletzt vertreten wir natürlich Ihre Interessen mit Nachdruck deutschlandweit vor Gericht – ganz wie es Ihre persönliche Situation erfordert.

Dabei bieten wir Ihnen die Erfahrung eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, der seit vielen Jahren Bankkunden außergerichtlich und vor Gericht erfolgreich gegenüber Banken vertritt.

Haben Sie Fragen zu folgenden Themenbereichen oder befinden Sie sich zu einem dieser Themen bereits in einer Auseinandersetzung mit Ihrer Bank – sprechen Sie uns gerne an! Wir beraten und vertreten Sie vor allem in folgenden Angelegenheiten:

  • Anlageberatung, insbesondere Beraterhaftung (Schadensersatz etc.)
  • Darlehen / Darlehensvertrag und Kreditvergaberecht (Immobilienfinanzierung, Verbraucherkredite, Vorfälligkeitsentschädigung etc.)
  • Kreditsicherheiten (Hypothek, Grundschuld, Bürgschaft, Sicherheitenfreigabe etc.)
  • Schutz vor Zwangsvollstreckungen (Zwangsversteigerung etc.)
  • Umschuldung und Konten-Clearing
  • Vermögensverwaltung
  • Wertpapierhandel und Depotgeschäfte
  • Geschäftsbedingungen der Banken bzw. Banken-AGB
  • Elektronischer Zahlungsverkehr (EC-Karte, Kreditkarte, E-Banking)
  • Girokonto und Giroüberweisungen
  • Lastschriftverfahren und Scheckverfahren
  • Sparbuch und Spareinlagen
  • Zahlungskarten und Kundenentgelte
  • Leasing und Factoring
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Rechtsanwalt Dr. Tobias Platzen
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