Unbezahlte Rechnungen sind im Unternehmen ein immer wiederkehrendes Ärgernis. Abgesehen von ausbleibender Liquidität verursachen offene Rechnungen Arbeit und damit wiederum Kosten.

Unternehmen unterstützen wir aus diesem Grund bei der Beitreibung ihrer offenen Forderungen mit anwaltlichem Forderungsmanagement– seriös und kosteneffizient.

Das Forderungsmanagement ist für Unternehmen eine „undankbare“ Aufgabe, die für das Image eines Unternehmens nicht förderlich ist, auch wenn das Vorgehen rechtlich vollkommen korrekt ist. Die Einschaltung von Inkassounternehmen verstärkt diesen ungewünschten Effekt.

Anwaltliches Forderungsmanagement hat im Vergleich zu klassischen Inkassounternehmen einige Vorteile: Als Rechtsanwälte sind wir in der Lage die jeweilige Fallkonstellation von Beginn an rechtlich und prozessual korrekt zu beurteilen. Andererseits wissen wir aus langjähriger Erfahrung, welche Vorgehensweise in Ihrer Fallkonstellation am effizientesten ist. Nicht zuletzt ist der „Ruf“ einer Kanzlei nicht mit dem Ruf eines Inkassounternehmens zu vergleichen.

Außerdem sind wir in der Lage, Forderungen ohne weiteren Zwischenschritt auch gerichtlich durchzusetzen. Bei anwaltlicher Forderungsbeitreibung profitieren Sie daher von


  • effizienter Geltendmachung Ihrer Forderung(en)
  • außergerichtlichen Mahnschreiben durch eine Rechtsanwaltskanzlei
  • Prüfung von Erfolgsaussichten vor der Einleitung des kostenauslösenden gerichtlichen Mahnverfahrens
  • Betreuung im Klageverfahren nach Widerspruch gegen Mahnbescheid in einer Hand
  • Zwangsvollstreckung durch Profis

Wie die Forderungsbeitreibung in Ihrem Unternehmen gestaltet werden soll, stimmen wir individuell mit Ihnen ab. Bei großen Forderungen garantieren wir persönliche Betreuung und enge Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Bei Massenforderungen definieren wir einen Prozess mit Ihnen, der sich an der von Ihnen gewünschten Vorgehensweise orientiert und zugleich möglichst effizient bleibt.

In der Regel beginnt die Beitreibung von Forderungen mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben, das Ihren Schuldner unter Fristsetzung ausdrücklich zur Zahlung des geschuldeten Betrages auffordert. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn keine konkrete Zahlungsfrist vereinbart wurde, um den säumigen Zahler in Verzug setzen zu können. Verstreicht die gesetzte Frist zur Zahlung, können weitere Schritte eingeleitet werden.

Mahnschreiben erstellen wir gerne als Musterschreiben, wenn gewünscht auch für verschiedene Mahnstufen. So können Sie rechtlich einwandfreie Mahnschreiben direkt an Ihre Schuldner versenden. Sprechen sie uns gerne an, damit wir Ihnen derartige Muster-Mahnschreiben erstellen.

Bleiben außergerichtliche Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen erfolglos, ist meist der nächste Schritt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.

Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag beim zuständigen zentralen Mahngericht. Ohne rechtliche Prüfung, lediglich nach einer formellen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner förmlich zugestellt wird.

Auch das gerichtliche Mahnverfahren ist Bestandteil unseres Forderungsmanagements, um Ihre Forderung(en) effektiv durchzusetzen. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist allerdings nur sinnvoll, wenn Ihre Forderung zweifelsfrei besteht und durchsetzbar, also z. B. nicht verjährt ist. Das gerichtliche Mahnverfahren ist dahingegen meist dann zwecklos, wenn der Schuldner von vornherein erkennen lässt, dass er sich gegen einen Mahnbescheid zur Wehr setzen wird.

Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner Widerspruch einlegen.

Legt er Widerspruch ein, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht oder Landgericht übertragen. Hier findet dann in der Folge ein „normales“ streitiges Gerichtsverfahren statt. Legt der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ist es ratsam, Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides zu stellen. Wird der Vollstreckungsbescheid erlassen, kann mit diesem Vollstreckungstitel zeitnah die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Kostenmodelle für das anwaltliche Forderungsmanagement stimmen wir in jedem Fall individuell mit Ihnen ab. Ihre Wünsche und Belange halten wir dabei in einem Rahmenvertragsmodell für das anwaltliche Forderungsmanagement fest.

Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Martin Soukup
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Rechtsanwältin Alice Werner
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