Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, der auf den unternehmerischen Alltag unmittelbar einwirkt: von der Ausschreibung einer Stelle (Gleichbehandlung etc.), dem Abschluss des Arbeitsvertrages, über die Dauer des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Entgeltfortzahlung, Elternzeit etc.) bis hin zu seiner Beendigung, z. B. durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag.

Professionelle anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht sollte deshalb an unterschiedlichen Punkten ansetzen: Einerseits bei der Beratung und Vertretung in ganz konkreten Konfliktfällen, also wenn es beispielsweise um eine Abmahnung und/oder eine Kündigung geht. Andererseits ist anwaltliche Unterstützung im Arbeitsrecht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei Maßnahmen im laufenden Arbeitsverhältnis und z. B. im Umgang mit dem Betriebsrat sinnvoll. Nicht zuletzt kann kompetente arbeitsrechtliche Unterstützung z. B. in Krisenzeiten auch strategisch in der Personalplanung unterstützen, wenn es beispielsweise darum geht, welche Personalmaßnahmen in einer solchen Situation möglich und sinnvoll sind.

Deshalb unterstützen wir Sie als Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsrechts, einerseits punktuell bei einzelnen, konkreten Fragen und Anlässen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen aber andererseits auch als externe Rechtsabteilung zur Verfügung, die ständige (arbeits-)rechtliche Begleitung auf Abruf ermöglicht. Das hat für Sie vor allem einen Vorteil: Wir kennen Ihr Unternehmen und Ihre Abläufe und fangen nicht bei jedem Fall und jeder Frage „bei null“ an. Das zeigt unsere Erfahrung aus langjährigen Dauermandaten im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht.

Natürlich beraten wir aber nicht nur im Arbeitsrecht. Wir vertreten Sie bei Bedarf selbstverständlich außergerichtlich und setzen uns vor dem Arbeitsgericht mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

Viele Kündigungen im Arbeitsrecht sind ohne vorherige Abmahnung durch den Arbeitgeber nicht möglich. Denn eine verhaltensbedingte Kündigung ist – wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist – nur möglich, falls ein identisches Fehlverhalten zuvor korrekt vom Arbeitgeber abgemahnt wurde. Nur bei sehr schwerwiegenden Verfehlungen ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung denkbar.

Damit die Abmahnung ihre rechtliche Wirkung nicht verfehlt, muss sie rechtlich wasserdicht sein. Dennoch werden bei Abmahnungen nicht selten Fehler gemacht, die die Abmahnung rechtlich ins Leere laufen lassen.

Sie haben Fragen zum Thema Abmahnung im Arbeitsrecht? Wir klären gerne im Detail Ihre Fragen zum Thema Abmahnung! Sprechen Sie uns gerne an!

Kündigungen rechtlich haltbar vorzunehmen ist im Unternehmen enorm wichtig. So vermeidet man Unruhe in das eigene Unternehmen zu bringen und zugleich Kosten und Aufwand langwieriger Kündigungsschutzprozesse. Aber rechtlich haltbar zu kündigen gestaltet sich oft schwierig. Das macht es nahezu unerlässlich, rechtzeitig einen Fachmann zu Rate zu ziehen und eine überlegte Strategie im Einzelfall auszuarbeiten.

Wir beraten Sie deswegen zum Thema Kündigung – allgemein und natürlich bezogen auf Einzelfälle. Wir beraten und vertreten Sie auch in Situationen, in denen Sie mit Regelungen des speziellen Kündigungsschutzes konfrontiert werden, z. B. bei der Kündigung einer Schwangeren, von Schwerbehinderten oder Mitgliedern des Betriebsrates.

Wir begleiten Sie rechtlich im Vorfeld und bei der Durchführung von Kündigungen. Und natürlich vertreten wir Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht, falls es im Falle einer Kündigung zu einer – oft unvermeidbaren – Kündigungsschutzklage kommt.

Sprechen Sie uns gerne an!

Nicht nur die Kündigung, auch die Versetzung von Arbeitnehmern führt regelmäßig zu Unmut von betroffenen Arbeitnehmern, der nicht selten in einem Rechtsstreit endet. Gegenwehr gegen eine Versetzung macht dann zuverlässige Personalplanung nicht einfacher und verursacht unnötig Kosten.

Dabei gibt es zahlreiche arbeitsrechtliche Möglichkeiten, Auseinandersetzungen wegen (geplanter) Versetzungen zu vermeiden, wie beispielsweise die Aufnahme einer Versetzungsklausel oder eines sog. Versetzungsvorbehalts im Arbeitsvertrag. Außerdem kann die Beschreibung der Tätigkeit eines Arbeitsnehmers im Arbeitsvertrag so gestaltet werden, dass eine Versetzung in vielen Fällen möglich ist, ohne dass der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmen muss. Und nicht zuletzt muss in vielen Fällen bei einer Versetzung außerdem der Betriebsrat angehört werden.

Wir gestalten deswegen Arbeitsverträge für Sie, die Versetzungen von Arbeitnehmern nicht unnötig verkomplizieren und unterstützen Sie im Einzelfall bei der Versetzung von Mitarbeitern. Und kommt es doch einmal zu einer Auseinandersetzung über eine Versetzung, vertreten wir Sie außergerichtlich und vor Gericht.

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Zahlreiche Arbeitnehmer lassen eine Kündigung „nicht einfach auf sich sitzen“. Solche Kündigungsschutzklagen werden dann nicht selten mit anderen Ansprüchen verbunden wie z. B. einem Anspruch auf Zeugniskorrektur oder ausstehendem Lohn, Abgeltung von Resturlaub etc.

Kommt es zu einem Kündigungsschutzprozess, ist es unvermeidbar, professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Klagen effektiv begegnen zu können.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und sind deshalb auch mit den Anforderungen an externe arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen bestens vertraut.

Deshalb vertreten wir Sie in München – aber auch deutschlandweit! – vor den Arbeitsgerichten. Ist ein Vergleich – ob gerichtlich oder außergerichtlich – sinnvoll und gewollt, verhandeln wir natürlich auch Vergleiche im Sinne Ihres Unternehmens.

Sprechen Sie uns gerne an!

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Rechtsanwalt Martin Soukup
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Rechtsanwältin Wetterer, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Monika Wetterer

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