Industrieunternehmen und Dienstleister jeder Größe können sich mit speziellen Versicherungen gegen Schäden absichern, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit entstehen: Schäden und Folgeschäden, die z. B. durch einen Brand, einen Sturm, Unfall oder defekte Maschinen an Gebäuden, Einrichtung oder Fahrzeugen und Produkten entstehen können – Schäden, die genauso auch durch Betriebsausfälle wegen zerstörter Anlagen oder Produktionsstätten entstehen können. Industrieversicherungen sichern Unternehmen grundsätzlich gegen solche Risiken ab, vor allem mit speziellen Sachversicherungs– und Haftpflichtversicherungsverträgen.
Aber nicht in jedem Schadensfall erkennt eine Versicherung den Versicherungsfall an und zahlt (in vollem Umfang). Gerade bei Großschäden kommt es dann nicht selten zu Streit über die Eintrittspflicht der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Anwaltliche Unterstützung im Versicherungsrecht – bzw. speziell im Industrieversicherungsrecht – ist deshalb nicht erst im Schadensfall unerlässlich – vor allem, wenn es um die (gerichtliche) Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis geht.
Deswegen unterstützen wir Sie im Bereich Industrieversicherungsrecht: Wenn ein Schadensfall in Ihrem Unternehmen eintritt und natürlich, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt und Sie Ihre Ansprüche gegen die Versicherung vor Gericht durchsetzen müssen. Sprechen Sie uns gerne an!