Als Unternehmer muss man sich mit bestimmten rechtlichen Dingen anders beschäftigen, als man es als Privatperson tut. Das gilt vor allem für die Bereiche Vorsorge und Erbrecht. Denn als Unternehmer ist man neben Angelegenheiten im privaten Bereich im Zweifel für die Geschicke eines ganzen Unternehmens verantwortlich. Unternehmerisch verantwortungsvoll handeln bedeutet deswegen auch, rechtzeitig für den Fall vorzusorgen, in dem man z. B. durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, sich um sein Unternehmen zu kümmern.

Aus diesem Grund sollte man als Unternehmer rechtzeitig Regelungen treffen, um die Zukunft seines Unternehmens selbstbestimmt zu gestalten und es gegen Risiken abzusichern, die mit dem eigenen „Ausfallen“ verbunden sind. Spezielle Vorsorgeregelungen und erbrechtliche Regelungen sind deshalb unverzichtbar, um Familie, Mitgesellschafter und Mitarbeiter für den Fall abzusichern, dass man seine Position als Unternehmer nicht mehr ausfüllen kann.

Wir beraten Sie deswegen in allen Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit Unternehmer-Vorsorge und Unternehmensnachfolge stellen. Und natürlich unterstützen wir Sie mit unserem Team aus Fachanwälten für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht bei der Gestaltung von Vorsorge- und Nachfolgeregelungen. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge geht es darum, das Ausscheiden als Unternehmer aus dem eigenen Unternehmen gezielt zu gestalten. Das gilt unabhängig davon, ob es um die freiwillige Übergabe zu Lebzeiten geht oder um Fragen der Nachfolge im Fall des eigenen Todes. Vor allem die Nachfolge im Todesfall sollte dabei bereits bei der Gründung eines Unternehmens – im Sinne eines „Notfallplans“ z. B. durch ein Unternehmertestament – gestaltet werden.

Insgesamt sind die Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge zu gestalten, vielfältig: Es ist denkbar, zu Lebzeiten oder im Falle des eigenen Todes das Unternehmen / die Unternehmensanteile an Kinder oder an nur ein Kind zu übertragen. Sucht man zu Lebzeiten einen „Nachfolger“ und scheidet eine familiäre Nachfolge aus, sind hingegen Management-Buy-out oder Management-Buy-in gängige Lösungen der Unternehmensnachfolge.

Die Tatsache, dass es auch innerhalb der „gängigen Lösungen“ viele Gestaltungsmöglichkeiten gibt, macht die Unternehmensnachfolge zu einem komplexen Unterfangen. Dennoch ist die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge notwendig, weil sie letztlich eine Erleichterung für den Unternehmer selbst ist, aber natürlich auch für seine Angehörigen, Mitarbeiter und Mitgesellschafter.

Wenn Sie Fragen zur Unternehmensnachfolge haben, beantworten wir diese Fragen gerne und beraten Sie zu passenden Lösungen für Ihre Situation. Und natürlich unterstützt Sie unser Fachanwalt für Erbrecht mit der Ausarbeitung erbrechtlicher Regelungen (Testament, Erbvertrag etc.), die Ihrer unternehmerischen Situation angemessen Rechnung tragen – bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten für Familienrecht und Steuerrecht.

Wer verantwortlich die Geschicke eines Unternehmens bestimmt, sollte rechtliche Vorkehrungen für sein eigenes Ausfallen treffen. Denn nicht selten passiert es, dass man als Unternehmer von einer Minute auf die andere nicht mehr in der Lage ist, sich um sein Unternehmen zu kümmern – zeitweise oder dauerhaft.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht hilft in einer solchen Situation: Dem Unternehmer mit dem Wissen, dass seine Angelegenheiten geregelt sind, und dem Unternehmen, handlungsfähig zu bleiben. Denn existiert keine Vorsorgeregelung, kann das zur gerichtlichen Anordnung einer Betreuung führen, die für ein Unternehmen selten eine gute Lösung ist.

Wichtig ist dabei, dass eine Unternehmer-Vorsorgevollmacht die konkrete Situation sehr individuell regelt. Auch ist es z. B. wichtig, diese Vorsorgevollmacht von der privaten Vorsorgevollmacht zu trennen und den Bevollmächtigten nach Qualifikation und Erfahrung zu bestimmen und ggfs. Handlungsanweisungen für den Bevollmächtigten niederzulegen. Außerdem muss die Vorsorgevollmacht nicht selten mit Rücksicht auf gesellschaftsvertragliche Vorgaben gestaltet werden. Nicht zuletzt kann es sinnvoll sein, die Vollmacht bereits mit Rücksicht auf eine spätere Unternehmensnachfolge zu gestalten.

Denken Sie darüber nach, eine Unternehmer-Vorsorgevollmacht zu erstellen – sprechen Sie uns gerne an. Wir analysieren Ihre (rechtliche) Situation im Unternehmen und erstellen bei Bedarf eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht, die Ihrer Situation und Ihren persönlichen Vorstellungen Rechnung trägt.

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