Als Unternehmer muss man sich mit bestimmten rechtlichen Dingen anders beschäftigen, als man es als Privatperson tut. Das gilt vor allem für die Bereiche Vorsorge und Erbrecht. Denn als Unternehmer ist man neben Angelegenheiten im privaten Bereich im Zweifel für die Geschicke eines ganzen Unternehmens verantwortlich. Unternehmerisch verantwortungsvoll handeln bedeutet deswegen auch, rechtzeitig für den Fall vorzusorgen, in dem man z. B. durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, sich um sein Unternehmen zu kümmern.
Aus diesem Grund sollte man als Unternehmer rechtzeitig Regelungen treffen, um die Zukunft seines Unternehmens selbstbestimmt zu gestalten und es gegen Risiken abzusichern, die mit dem eigenen „Ausfallen“ verbunden sind. Spezielle Vorsorgeregelungen und erbrechtliche Regelungen sind deshalb unverzichtbar, um Familie, Mitgesellschafter und Mitarbeiter für den Fall abzusichern, dass man seine Position als Unternehmer nicht mehr ausfüllen kann.
Wir beraten Sie deswegen in allen Fragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit Unternehmer-Vorsorge und Unternehmensnachfolge stellen. Und natürlich unterstützen wir Sie mit unserem Team aus Fachanwälten für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht bei der Gestaltung von Vorsorge- und Nachfolgeregelungen. Sprechen Sie uns gerne darauf an!