Industrieunternehmen und Dienstleister jeder Größe können sich mit speziellen Versicherungen gegen Schäden absichern, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit entstehen: Schäden und Folgeschäden, die z. B. durch einen Brand, einen Sturm, Unfall oder defekte Maschinen an Gebäuden, Einrichtung oder Fahrzeugen und Produkten entstehen können – Schäden, die genauso auch durch Betriebsausfälle wegen zerstörter Anlagen oder Produktionsstätten entstehen können. Industrieversicherungen sichern Unternehmen grundsätzlich gegen solche Risiken ab, vor allem mit speziellen Sachversicherungs– und Haftpflichtversicherungsverträgen.

Aber nicht in jedem Schadensfall erkennt eine Versicherung den Versicherungsfall an und zahlt (in vollem Umfang). Gerade bei Großschäden kommt es dann nicht selten zu Streit über die Eintrittspflicht der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Anwaltliche Unterstützung im Versicherungsrecht – bzw. speziell im Industrieversicherungsrecht – ist deshalb nicht erst im Schadensfall unerlässlich – vor allem, wenn es um die (gerichtliche) Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis geht.

Deswegen unterstützen wir Sie im Bereich Industrieversicherungsrecht: Wenn ein Schadensfall in Ihrem Unternehmen eintritt und natürlich, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt und Sie Ihre Ansprüche gegen die Versicherung vor Gericht durchsetzen müssen. Sprechen Sie uns gerne an!

Ein wichtiger Bereich des Industrieversicherungsrechts sind die Sachversicherungen, die gegen Schäden an der eigenen Sachsubstanz absichern. Dabei zählen zu den Sachversicherungen u. a. die Feuerversicherung und die sogenannte FBU (Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung), die dann eingreift, wenn in Folge eines Brandes der Geschäftsbetrieb eines Unternehmens unterbrochen werden muss oder zum Erliegen kommt.

Ebenso zählt zu den Sachversicherungen beispielsweise die allgemeine Versicherung gegen Betriebsunterbrechungen (Betriebsunterbrechungsversicherung), die Versicherung gegen Schäden durch Leitungswasser (Leitungswasserversicherung), durch Stürme (Sturmversicherung) oder die Versicherung von technischen Maschinen (Maschinenversicherung).

Haftpflichtversicherungen hingegen sichern Unternehmen und Unternehmer gegen Schadensersatzansprüche von Dritten ab, wenn es zu Sachschäden oder auch Personenschäden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit kommt. Zu den bekanntesten und zugleich wichtigsten Haftpflichtversicherungen zählt die Betriebshaftpflichtversicherung, über die in der Tat jedes noch so kleine Unternehmen und jeder Dienstleister verfügen sollte.

Für produzierende Gewerbe hingegen hat ein anderes Versicherungsprodukt große Bedeutung: die (erweiterte) Produkthaftpflichtversicherung, die Unternehmen gegen Schäden und Folgeschäden durch fehlerhafte Produkte absichert.

Ob ein Unternehmen hingegen etwas speziellere Versicherungsverträge wie z. B. eine Umwelthaftpflichtversicherung oder eine D&O Versicherung („Directors-and-Officers-Versicherung“ oder „Manager-Haftpflicht“) benötigt, ist eine Frage des konkreten Unternehmensgegenstandes bzw. des Betriebsrisikos. Natürlich beraten und vertreten wir Sie auch, wenn es für Sie um Ansprüche aus derartigen Versicherungen geht.

Unser Spektrum an anwaltlichen Leistungen im Industrieversicherungsrecht ist breit gefächert.

Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einem Schadensfall, unterstützen wie Sie von Beginn an dabei, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung geltend zu machen. Das bedeutet einerseits, dass wir Ihnen behilflich sind, Schadensfälle sofort formal korrekt anzuzeigen. So vermeidet man, dass Ihre Ansprüche wegen Formfehlern/Dokumentationsfehlern nicht durchsetzbar sind.

Zugleich unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Versicherungen, wenn diese einen Schadensfall grundsätzlich nicht als Versicherungsfall anerkennen oder wenn die Versicherung den Umfang des Schadens anzweifelt und nicht in vollem Umfang leisten will.

Nicht zuletzt unterstützen wie Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegen Versicherer gerichtlich durchzusetzen – in München und natürlich bundesweit vor dem jeweils zuständigen Gericht.

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