Verträge sind in Unternehmen oft die Basis für wirtschaftlichen Erfolg – verlässliche Verträge mit Kunden, aber auch mit Kooperationspartnern oder wenn es um die Gründung oder Erweiterung des Unternehmens geht. Als Basis für das eigene Unternehmen helfen passende Vertragswerke außerdem in vielerlei Hinsicht, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So sparen „gute“ Verträge – ob individuell ausgehandelt oder als Mustervertrag – letztlich bares Geld.

Damit Sie in Ihrem Unternehmen auf verlässliche Verträge bauen können, unterstützen wir Sie im Vertragsrecht: bei der Vertragserstellung, der Vertragsprüfung und bei Vertragsverhandlungen. Natürlich unterstützen wir Sie aber auch, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte aus Verträgen geht oder wenn Sie von Vertragspartnern in Anspruch genommen werden.

Verträge spielen quasi in allen Bereichen eines Unternehmens eine Rolle, und das unabhängig von der Art des Unternehmens oder der Branche, in dem das Unternehmen aktiv ist.

Angefangen bei (Muster-)Kaufverträgen, z. B. für den Einkauf von Waren und/oder Produktionsmitteln, über spezifisch auf ein Geschäftsmodell zugeschnittene Geschäftsbedingungen (AGB) bis hin zu Kooperationsverträgen mit anderen Unternehmen oder Lizenzverträgen: Wir unterstützen Sie gerne dabei, die richtigen Verträge für Sie zu prüfen, zu erstellen oder zu verhandeln.

Verträge, die Unternehmen mit Externen schließen, sollten auch über den Bereich des Handelsrechts hinaus genau das wiedergeben, was vereinbart ist und was letztlich auch bezahlt wird. Das gilt unabhängig davon, ob es sich z. B. um Werkverträge mit Dritten handelt oder Verträge mit Beratern (z. B. Dienstvertrag mit Unternehmensberatung etc.). Darum kümmern wir uns für Sie: Wir prüfen Verträge, die Ihnen vorgelegt werden, auf Übereinstimmung mit dem Vereinbarten, wir verhandeln solche Verträge in Ihrem Sinne. Und sollten Sie einen Vertrag benötigen, um ihn Vertragspartnern vorzulegen, gestalten wir den passenden Vertrag für Sie – ganz nach Ihren Vorstellungen.

Verträge werden auch und gerade im geschäftlichen Kontext oft nicht oder nicht korrekt erfüllt. Dann gilt es, seine Rechte zu kennen, sich (rechtlich) strategisch geschickt zu verhalten, Rechte effektiv durchzusetzen oder vermeintliche Ansprüche von Vertragspartnern abzuwehren.

Auch in dieser Situation sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie: Zunächst gilt es dann, vertragliche Ansprüche und Rechte aller Beteiligten zuverlässig zu prüfen, z. B. ob ein Rücktritt möglich ist, Kündigungsmöglichkeiten bestehen oder auch, ob eventuell parallel Schadensersatzforderungen möglich sind.

Ist die Rechtslage geklärt, ist es unsere Aufgabe, Ihre Rechte durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche und Forderungen abzuwehren – außergerichtlich oder vor Gericht, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht (mehr) möglich ist.

Nehmen Sie also gerne Kontakt zu uns auf, wenn wir Ansprüche für Sie durchsetzen oder Forderungen von Dritten gegen Sie abwehren sollen. Selbstverständlich behalten wir bei der Durchsetzung Ihre wirtschaftlichen Interessen stets im Auge.

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